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Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die Auskunft darüber gibt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Führungszeugnis Antrag:
Sie können ein Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes kann das Führzungszeugnis auch direkt beim Bürgerbüro beantragt werden.
Dieses Anliegen ist aus organisatorischen Gründen nicht mit anderen Dienstleistungen zu kombinieren.
Ist ein Führungszeugnis bei einer deutschen Behörde vorzulegen, ist dies bereits bei der Antragstellung bei der Meldebehörde anzugeben.
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen. Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
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Gewerbezentralregisterauskunft Antrag:
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (z.B. Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Im Gewerbezentralregister erfasst werden:
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße von mehr als EUR 200 im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
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Verwaltungsgebühr:
Die Gebühr für ein Führungszeugnis sowie für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beträgt jeweils 13 Euro.
Wird das Führungszeugnis für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt, ist zur Beantragung einer Gebührenbefreiung eine Bestätigung über die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorzulegen.