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Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung Peine ausschließlich Beglaubigungen von Dokumenten von im Stadtgebiet Peine wohnhaften Personen vornimmt.
Beglaubigungen von Dokumenten und Kopien
Das Original des Dokuments muss von einer deutschen Behörde erstellt oder die zu beglaubigende Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt sein.
Nicht beglaubigt werden dürfen Fotokopien von Personenstandsurkunden, weil diese Urkunden aus sogenannten fortgeschriebenen Registern ausgestellt werden und der Inhalt der Urkunde daher nicht immer der Sachlage am Tage der Beglaubigung entspricht.
Unterschriften dürfen nur dann beglaubigt werden, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnende Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Sie leisten Ihre Unterschrift in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters.
Verwaltungsgebühren:
4,00 € pro Beglaubigung, 0,15 € pro Kopie