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Die Fahrerlaubnisbehörde der Region Hannover ist die zuständige Behörde für die Städte und Gemeinden der Region mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover. Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt wenden sich bitte an die Stadt Hannover.
Alternativ können Führerscheinumstellungen ganz einfach online ohne Termin gestellt werden. Klicken Sie hierfür auf folgenden Link https://www.serviceportal.region-hannover.de/portal/htmlformularpro/antrag-auf-umstellung-auf-den-aktuellen-eu-kartenfuehrerschein-900000109-20001.html.
Bitte beachten: Es ist ausschließlich Kartenzahlung möglich (Girocard, Mastercard, Visa, Maestro u. Vpay).
Bitte bringen Sie alle benötigten Unterlagen im Original zum Termin mit, da es sonst zu verlängerten Bearbeitungszeiten Ihres Antrages kommt.
Alle Informationen finden Sie auch unter hannover.de/region-fs. Die Gebühr des Antrages muss bei Antragstellung vor Ort beglichen werden.
Erforderliche Unterlagen für den Termin:
• Identitätsnachweis (u. a. Personalausweis, Reisepass, elektr. Aufenthaltstitel)
• Lichtbild im Original, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht („biometrisches Passbild“)
• Führerschein (sofern Führerschein vorliegt)
• Karteikartenabschrift, erhältlich bei der Behörde, welche den Führerschein erstellt hat (nur notwendig, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht von der Region Hannover ausgestellt wurde)
• Nur bei Klasse 3: Für die Klasse T einen Nachweis über eine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft
Für die Klasse CE79 benötigen Sie darüber hinaus
• Bescheinigung/Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV (Gültigkeit: 2 Jahre)
• Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Ziffer 1 der Anlage 5 FeV (Gültigkeit: 1 Jahr)