Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
(gemeinsam, nur Elternteil, nur Ehemann)
Für eine Beurkundung ist ein gutes Verständnis der deutschen Sprache zwingend erforderlich. Andernfalls wird ein Dolmetscher benötigt (nicht verwandt oder verschwägert).
Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall telefonisch einen Beurkundungstermin unter der Telefonnummer 0511-616 21221.
Alle Termine verstehen sich für jeweils ein Kind. Bitte buchen Sie bei weiteren Kindern zusätzlich die entsprechende Leistung hinzu (betrifft nur nachgeburtliche Beurkundungen).