Fahrerlaubnisangelegenheiten - Zusätzliche Informationen:

Die Region Hannover ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde für die Städte und Gemeinden der Region mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover.


Sie können insgesamt maximal 9 Anliegen auswählen. Für einzelne Anliegen kann die Anzahl zusätzlich begrenzt sein.

Berufskraftfahrer

Führerschein und Fahrerlaubnis