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Die Fahrerlaubnisbehörde der Region Hannover ist die zuständige Behörde für die Städte und Gemeinden der Region mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover. Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt wenden sich bitte an die Stadt Hannover.
Bitte beachten: Es ist ausschließlich Kartenzahlung möglich (Girocard, Mastercard, Visa, Maestro u. Vpay).
Sollten Sie einen Führerschein nach Entzug (Neuerteilung) beantragen wollen, ist der Antrag ausschließlich postalisch an das Team Fahrerlaubnisangelegenheiten oder per Mail an neuerteilung@region-hannover.de zu senden.
Die Gebühr des Antrages wird bei Antragstellung vor Ort beglichen.
Bitte bringen Sie alle benötigten Unterlagen im Original zum Termin mit, da es sonst zu verlängerten Bearbeitungszeiten Ihres Antrages kommen kann.
Erforderliche Unterlagen für den Termin:
Für alle Anträge:
• Identitätsnachweis (u. a. Personalausweis, Reisepass, elektr. Aufenthaltstitel)
• Lichtbild im Original, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht („biometrisches Passbild“)
• Führerschein (sofern Führerschein vorliegt)
• Karteikartenabschrift, erhältlich bei der Behörde, welche den Führerschein erstellt hat (nur notwendig, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht von der Region Hannover ausgestellt wurde)
• Ggf. Angabe der Fahrschule
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T
• Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (sofern dieser der Region Hannover nicht bereits vorliegt) Eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort kann nicht mehr akzeptiert werden. Die Vorlage ist auch erforderlich, wenn bei einer früheren Erteilung nur eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen vorgelegt wurde.
• Sehtestbescheinigung im Original nach § 12 Abs. 3 FeV (Gültigkeit: 2 Jahre)
Zusätzlich für die Klassen C, CE, C1, C1E und D, DE, D1, D1E
• Statt Sehtestbescheinigung: Bescheinigung/Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV (Gültigkeit: 2 Jahre)
• Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Ziffer 1 der Anlage 5 FeV
(Gültigkeit: 1 Jahr)
Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1, D1E
• Arbeits-/Betriebsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über
die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV (Gültigkeit: 1 Jahr)
• Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 S. 1 Bundeszentralregistergesetz („Belegart O“; zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
Zusätzlich für die Eintragung einer Schlüsselzahl
• Schlüsselzahl 96: Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV
• Schlüsselzahl 196: Bescheinigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV
• Schlüsselzahl 197: Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B nach Anlage 7 FahrschAusbO